Wie ein EU-Gesetz ab 2012 die Männer zur Kasse bittet...
Bisher hatte bei einzelnen Versicherungsprodukten das Geschlecht Auswirkungen auf die Prämiengestaltung. Besonders groß ist der Einfluss bei Rentenversicherungen und bei privaten Krankenversicherungen. Frauen leben statistisch 5 Jahre länger als Männer. Daraus folgt zum Beispiel bei der Rentenversicherung eine längere Rentenbezugsdauer von Frauen, was sich im Preis für das Produkt wiederspiegeln muss. Diese logische Herangehensweise ist durch ein EuGH Urteil vom 01. März 2011 untersagt worden. Bis Dezember 2012 muss die Kalkulation auf sogenannte Unisex Tarife umgestellt werden. Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist zukünftig nicht mehr gestattet.


