DILEX Versicherungsmakler Aachen

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SHK / Bedachung

Informationspflichten für Handswerksbetriebe

So erfüllen Sie die DL-Info-Verordnung

Die sogenannte Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) legt allen Dienstleistungserbringern umfangreiche Informationspflichten auf. Diese sind bereits vor dem Vertragsabschluss mit einem Kunden zu erfüllen. Wird die Verordnung nicht umgesetzt, drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro und Abmahnungen von Mitbewerbern. Neben allgemein üblichen Angaben zu Firmenname, Handelsregister, Anschrift, etc. sind auch Angaben zur Berufsbezeichnung und zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zu machen.

Handwerksbetrieben mit Internetseite wird von Experten geraten, die Pflichtinformationen weitestgehend in das Webseiten-Impressum aufzunehmen.

Detaillierte Informationen zur DL-InfoV und mit praktischen Umsetzungstipps haben wir für Sie in einem Informationsblatt zusammengefasst.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. April 2012 um 13:15 Uhr Weiterlesen...
 

Erweiterte Nachbesserungspflichten durch EuGH-Urteil

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Stefan Harmuth:

Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucherrechte erneut - Handwerker fürchten Kostenzuwächse

Dem ohnehin schon ausufernden Verbraucherschutz hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 16.06.2011 einen weiteren Mosaikstein hinzugefügt, der insbesondere für Handwerksbetriebe erhebliche und oft fatale Konsequenzen haben kann. Der EuGH entschied, dass Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.05.1999 so auszulegen sei, dass eine nationale Regelung, nach der der Verkäufer eines Verbrauchsgutes die Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut als einzig mögliche Art der Abhilfe wegen kostenmäßiger Unverhältnismäßigkeit verweigern kann, unzulässig sei.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. April 2012 um 13:37 Uhr Weiterlesen...
 

Baugewährleistungs- und Baufertigstellungsversicherung

Bauherren – und damit Ihre Kunden – sehen sich einem großen finanziellen Risiko gegenübergestellt: dem Insolvenzrisiko ihres Bauunternehmers sowohl vor Baufertigstellung als auch während der Gewährleistungsdauer nach Baufertigstellung. In Zahlen bedeutet das, dass fast jeder fünfte Bauherr von einer Insolvenz des Bauunternehmers während der Bauzeit betroffen ist und dass etwa 20 % der auftretenden Mängelansprüche nicht vollständig durchgesetzt werden können.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 14:42 Uhr Weiterlesen...
 


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