So erfüllen Sie die DL-Info-Verordnung
Die sogenannte Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) legt allen Dienstleistungserbringern umfangreiche Informationspflichten auf. Diese sind bereits vor dem Vertragsabschluss mit einem Kunden zu erfüllen. Wird die Verordnung nicht umgesetzt, drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro und Abmahnungen von Mitbewerbern. Neben allgemein üblichen Angaben zu Firmenname, Handelsregister, Anschrift, etc. sind auch Angaben zur Berufsbezeichnung und zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zu machen.
Handwerksbetrieben mit Internetseite wird von Experten geraten, die Pflichtinformationen weitestgehend in das Webseiten-Impressum aufzunehmen.
Detaillierte Informationen zur DL-InfoV und mit praktischen Umsetzungstipps haben wir für Sie in einem Informationsblatt zusammengefasst.


