DILEX Versicherungsmakler

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Baugewährleistungs- und Baufertigstellungsversicherung

Beitragsseiten
Baugewährleistungs- und Baufertigstellungsversicherung
Weitere Vorteile
Kosten u. Ausschlüsse
Fazit
Alle Seiten

Bauherren – und damit Ihre Kunden – sehen sich einem großen finanziellen Risiko gegenübergestellt: dem Insolvenzrisiko ihres Bauunternehmers sowohl vor Baufertigstellung als auch während der Gewährleistungsdauer nach Baufertigstellung. In Zahlen bedeutet das, dass fast jeder fünfte Bauherr von einer Insolvenz des Bauunternehmers während der Bauzeit betroffen ist und dass etwa 20 % der auftretenden Mängelansprüche nicht vollständig durchgesetzt werden können.

Reagiert wurde insbesondere durch die öffentlichen Auftraggeber, die zunehmend erhebliche Sicherheiten, beispielsweise in Form von Bankbürgschaften, von ihren Auftragnehmern fordern, die sich häufig im Bereich von 5 bis 10 % der Bruttobausumme bewegen. Solche Avalrahmen haben jedoch auch Auswirkungen auf die Bonität des Auftragnehmers und können Auswirkungen auf Kreditkonditionen bei der Hausbank haben.

Eine Baugewährleistungsversicherung in Verbindung mit einer Baufertigstellungsversicherung bietet sich möglicherweise als geeignete Alternative zu den üblichen Sicherheitsvereinbarungen an und bietet einige Vorteile:


1. Höhe der Sicherheiten

Die Baufertigstellungsversicherung übernimmt im Insolvenzfall des Auftragnehmers die mit der Weiterführung des Bauvorhabens durch einen anderen Bauunternehmer verbundenen Mehrkosten in Höhe von beispielsweise bis zu 20 % der Bruttobausumme. Zur Erinnerung: Die üblicherweise vereinbarten Bankbürgschaften belaufen sich auf gerade einmal etwa 5 % der Bausumme.

Die Baugewährleistungsversicherung sichert die gesetzlichen Mangelbeseitigungsansprüche (auch Nachbesserung und Minderung) des Auftraggebers ab, und zwar zu 100 % der tatsächlich entstehenden Kosten über volle fünf Jahre. Für den Bauunternehmer bedeutet dies, dass er seine Selbstkosten (nicht seinen Gewinn) für die Mangelbeseitigung von der Versicherung erstattet bekommt. Der Auftragnehmer profitiert dabei nicht nur von einer gesteigerten Bereitschaft zur Mangelbeseitigung, sondern kann im Insolvenzfall des Bauunternehmers seinen Mangelbeseitigungsanspruch auch direkt gegenüber der Versicherung geltend machen. Auch an dieser Stelle sei höflichst an die häufig nicht ausreichende Höhe der üblicherweise vereinbarten Sicherheiten und an die selten überschwängliche „Motivation“ des Auftragnehmers zur Mangelbeseitigung (lange Auseinandersetzungen) erinnert.



Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 14:42 Uhr  

DILEX KG
Auf der Hüls 198
52068 Aachen

Tel: 0241 43523-30
Fax: 0241 43523-31
post@dilex.eu