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Fast allen Handwerksbetrieben ist die enorme Bedeutung der Betriebshaftpflichtversicherung bewusst. Um eine optimale Ausgestaltung des Versicherungsschutzes für den jeweiligen Betrieb zu erreichen, muss allerdings eine Vielzahl von Details berücksichtigt werden. Einige wichtige Punkte sollen deshalb hier vorgestellt werden.
1. Betriebsbeschreibung
2. Versicherungssumme
3. Tätigkeitsschäden
4. Mängelbeseitigungskosten
5. Energieberatung
6. Gemietete- und geliehene Sachen
7. Sonstiger Leistungsumfang
1. Betriebsbeschreibung
Versichert sind regelmäßig nur die Tätigkeiten, die gemäß der Betriebsbeschreibung auch vereinbart wurden. Schlecht formulierte Betriebsbeschreibungen beinhalten ein großes Risiko für den versicherten Handwerksbetrieb. So kann ein Versicherer möglicherweise versuchen die Tätigkeit durch die ein Schaden verursacht wurde, außerhalb des versicherten Tätigkeitsbereiches anzusiedeln.
Beispiel 1: Eine Betriebsbeschreibung lautet: „Versichert sind die Tätigkeiten eines Bedachungsbetriebes“. Um seine personelle Auslastung auch in den kalten Monaten zu gewährleisten, bietet der Dachdecker aber auch Winterdiensttätigkeiten an. Letztere sind jedoch wegen der ungenügenden Betriebsbeschreibung nicht versichert.
Beispiel 2: Im Versicherungsschein wird vereinbart „Versichert ist die Tätigkeit eines Heizungsbau- und Sanitärinstallationsbetriebes“. Wie sieht es aber aus, wenn ein Schaden bei der Installation einer Lüftungsanlage geschieht? Was ist, wenn der Schaden bei der Verlegung von Rohren für eine Sprinkleranlage entsteht?
Die Beispiele mögen auf den ersten Blick ein wenig nach Haarspalterei aussehen, aber es kann nur davor gewarnt werden, solche Dinge auf die leichte Schulter zu nehmen. Im Umgang mit Versicherungskonzernen kann im Vorfeld nicht kleinlich genug agiert werden. Spätestens im Großschadensfall wird man jeden Versicherer von seiner kleinlichsten Seite kennen lernen.
Aus der dargestellten Problematik folgt daher, dass die Betriebsbeschreibung möglichst offen zu gestalten ist. Je allgemeiner die Betriebsbeschreibung gehalten wird, desto weniger Angriffsfläche verbleibt der Versicherungsgesellschaft im Schadensfall.
2. Versicherungssumme
Zu prüfen ist, ob die vereinbarten Versicherungssummen tatsächlich ausreichend bemessen sind. Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden unterhalb von 3 Millionen Euro sind generell als bedenklich zu bewerten. Zu beachten ist, dass vor allem bei Brand- oder Personenschäden schnell erhebliche Forderungen auf einen Betrieb zukommen können. Selbst für Handwerksbetriebe die überwiegend bei privaten oder kleingewerblichen Kunden tätig sind, ist daher eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro zu empfehlen. Wer verstärkt für den Mittelstand und die Industrie tätig ist, benötigt in den meisten Fällen höhere Versicherungssummen. Die Praxis zeigt, dass die Kosten für höhere Deckungssummen häufig überschätzt werden. Versicherungssummen von 5 Millionen Euro oder mehr, sind deutlich günstiger zu erhalten, als vielfach angenommen wird.


