Betriebsausfallversicherung

Das „Krankentagegeld“ für Unternehmen

Wichtig für Alleinmeister und Kleinbetriebe

Handwerksbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sind wegen begrenzter Umorganisationsmöglichkeiten besonders stark auf die Arbeitskraft ihres Inhaber angewiesen. Die Betriebsausfallversicherung zahlt wenn er gesundheitsbedingt ausfällt.

Was ist eine Betriebsausfallversicherung?

Die Betriebsausfallversicherung ersetzt den finanziellen Verlust, der einem Unternehmen bei gesundheitsbedingtem Ausfall (vorübergehende Arbeitsunfähigkeit) der versicherten Person (in der Regel der Betriebsinhaber) entsteht. Vergleichbar mit dem Krankentagegeld in der Krankenversicherung wird nach einer vereinbarten Karenzzeit eine pauschale Entschädigung je Ausfalltag geleistet, um die fortlaufenden Kosten, den entgangenen Gewinn oder die Kosten für eine externe Vertretung zu decken.

Ratsam ist diese Versicherung, wenn der Erfolg eines Unternehmens vornehmlich von einer Person abhängt. Verbreitet sind sie daher unter Ärzten, Rechtsanwälten und in beratenden Berufen.

Genauso wichtig, aber häufig unbekannt, sind Betriebsausfallversicherungen für Handwerker. Auch hier hängt der Unternehmenserfolg in erheblichem Maße vom Inhaber ab. Das Risiko eines Ausfalls durch die körperlich belastende Arbeit ist zudem deutlich höher als in beratenden Berufen. Bedauerlicherweise werden Handwerker seitens der Versicherungsgesellschaften nur äußerst ungern versichert. Es gibt nur sehr wenige in Frage kommende Anbieter.

Wie wird Versicherungssumme / Entschädigungsleistung berechnet?

Die tägliche Entschädigungsleistung beträgt 1/360 der vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte mindestens den jährlichen Fixkosten (Personalkosten, Mieten, etc.) entsprechen, um die Liquidität des Betriebes zu sichern. Sinnvoll ist ergänzend die Absicherung des Gewinns (nicht bei jedem Anbieter möglich) oder alternativ der Kosten eines externen Vertreters. Die nachstehenden Beispiele machen die Ermittlung der Versicherungssumme und die Höhe der täglichen Entschädigung verständlich:

Beispiel:

Handwerksbetrieb mit einem Meister (Inhaber), zwei Gesellen und einem Lehrling. Bauplanung etc. wird ausschließlich durch den Inhaber vorgenommen. Ohne den Inhaber fallen gut 80 % des Umsatzes weg.

Fixkosten: 130.000 EUR
Variable Kosten: 600.000 EUR
Unternehmerlohn: 50.000 EUR
Überschuss: 20.000 EUR
Jahresumsatz: 800.000 EUR

Nach Ausfall des Inhabers reduzieren sich der Umsatz um 80 % auf 160.000 EUR und die variablen Kosten auf 120.000 EUR. Die Fixkosten laufen in voller Höhe weiter.

Kostenrisiko = (Fixkosten + 20 % der variablen Kosten) – 20 % des Umsatzes

Das abzusichernde Kostenrisiko beträgt folglich mindestens 90.000 EUR pro Jahr, was einer Entschädigung von etwa 250 EUR pro Tag entspricht.

Der Unternehmerlohn (Privatentnahmen oder Geschäftsführergehalt) sollte in ausreichender Höhe über ein privates Krankentagegeld versichert sein. Andernfalls sollte dieser Wert mit in die Betriebsausfallversicherung einbezogen werden.

Soll sowohl der Unternehmerlohn als auch der Überschuss in voller Höhe mitversichert sein, beträgt die zu vereinbarende Versicherungssumme 160.000 EUR, was einer Entschädigung von etwa 445 EUR pro Tag entspricht.

Reicht eine bestehende Krankentagegeld- oder Betriebsunterbrechungsversicherung aus?

Leider nein! In der privaten Krankentagegeldversicherung wird üblicherweise lediglich der Gewinn bzw. das Nettoeinkommen versichert. Fortlaufende betriebliche Kosten oder die Kosten für einen externen Vertreter bleiben unberücksichtigt.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (häufig in die Betriebsinhaltsversicherung integriert) sichert den Betriebsausfall nur ab, wenn die Unterbrechung durch einen Sachschaden, beispielsweise ein Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Einbruchdiebstahlschaden, verursacht wurde. Die viel wahrscheinlichere Unterbrechung durch einen gesundheitsbedingten Ausfall des Inhabers ist nicht versichert.

Eine echte Alternative zu einer Betriebsausfallversicherung gibt es nicht.

Wie teuer ist eine Betriebsausfallversicherung?

Die Prämien legt jeder Versicherer individuell fest. Ausschlaggebend sind die Berufsgruppe, die vereinbarte Versicherungssumme und die gewählte Karenzzeit. Wird beispielsweise eine Karenzzeit von 10 Tagen vereinbart, würde erst nach dem 10. Ausfalltag eine Entschädigung gezahlt. Je länger die Karenzzeit gewählt wird, desto geringer fällt die zu zahlende Prämie aus. Auch das Eintrittsalter der versicherten Person spielt eine entscheidende Rolle. Die Preisunterschiede sind groß. DILEX unterstützt Sie bei der Marktuntersuchung und wählt mit Ihnen einen günstigen Tarif aus.

Welche Leistungsunterschiede gibt es?

Die Bedingungen und Leistungsinhalte der existierenden Angebote unterscheiden sich stark. Einige wichtige Entscheidungskriterien:

Mitversicherung psychischer Erkrankungen in der Betriebsausfallversicherung :

Burnout und andere Formen der Überlastung sind bei Schlüsselpersonen häufig vorkommende Arbeitsunfähigkeitsgründe. Der oftmals vereinbarte Ausschluss dieser Erkrankungen ist kritisch. Bevorzugen Sie Tarife, die psychische Erkrankungen einschließen.

Kündigungsverzicht und Vertragslaufzeit:

Bei der Betriebsausfallversicherung hat, wie bei anderen Schadenversicherungen auch, der Versicherer im Leistungsfall ein Sonderkündigungsrecht. Erkrankt die versicherte Person an einer Krankheit, die in Zukunft häufiger oder gar regelmäßig zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, wird der Versicherer versuchen, den Vertrag bei nächster Gelegenheit zu kündigen. Um dies zu verhindern, gibt es sogenannte Kündigungsverzichtsklauseln, die dem Versicherer das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach einem Leistungsfall nimmt. Damit der Versicherer sich nicht kurze Zeit später zur nächsten Hauptfälligkeit mit einer ordentlichen Kündigung aus der Verpflichtung entzieht, sollten möglichst lange Vertragslaufzeiten (teilweise bis zu 10 Jahre) vereinbart werden. Viele Gesellschaften beschränken die Vertragslaufzeit jedoch auf 1 Jahr.

Mitversicherung des Ertrags/Gewinns in der Betriebsausfallversicherung:

Viele Anbieter von Betriebsausfallversicherungen bieten lediglich die Absicherung der fortlaufenden Fixkosten und eventuell der Kosten eines externen Vertreters an. In vielen Fällen ist es jedoch notwendig, dass auch der Unternehmerlohn und der Gewinn bzw. Überschuss mitversichert wird (siehe oben: Versicherungssumme).

Entschädigung bei Sachschäden:

Es gibt einige Tarife, die auch eine Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung durch Sachschäden (Feuer, Leitungswasser, Sturm, etc.) vorsehen. Zu prüfen ist in diesem Fall, ob dieses Risiko nicht bereits über eine bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung (eventuell in der Betriebsinhaltsversicherung integriert) versichert ist oder über eine solche günstiger versichert werden kann.

Leistung bei Betriebsaufgabe:

Einige Tarife sehen eine erhöhte Leistung für den Fall vor, dass der Betriebsinhaber gesundheitsbedingt aus dem Betrieb ausscheiden oder diesen schließen muss. Hierüber sollen die mit einer Übergabe bzw. Schließung des Betriebes zusammenhängenden Kosten abgedeckt werden.

Häufige Fragen zur Betriebsausfallversicherung

Im Gegensatz zu den Kosten der privaten Krankentagegeldversicherung werden die Kosten einer Betriebsausfallversicherung von vielen Finanzämtern in voller Höhe oder zumindest teilweise als Betriebsausgaben anerkannt. Hier ist das Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt oder dem eigenen Steuerberater anzuraten.

Das ist individuell zu klären, da es unterschiedliche Handhabungen gibt. In der Regel kommt eine sogenannte Erstrisikoversicherung zur Anwendung. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme geringer sein darf als das tatsächliche Ausfallrisiko (beispielsweise bei hohen Rücklagen ein gangbarer Weg). Wird die Versicherungssumme jedoch zu hoch angesetzt, wird die Entschädigungsleistung auf den tatsächlichen Unterbrechungsschaden reduziert.

Wie bei einer Krankentagegeldversicherung müssen bei der Betriebsausfallversicherung ausführliche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden. Je nach Ausprägung der Vorerkrankungen kann es zu Risikozuschlägen auf die Prämie, Leistungsausschlüssen oder einer vollständigen Ablehnung kommen. Hinsichtlich des hohen Schadenrisikos für den Versicherer werden die gemachten Angaben im Leistungsfall regelmäßig anhand der Krankenakten der versicherten Person überprüft. Bei unwahren Angaben, kann der Versicherer von der Leistung befreit sein. Hier ist folglich besondere Achtsamkeit bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen erforderlich.

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Markus Mohr

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