Ein Versicherungsunternehmen kann den Versicherungsschutz nur gewähren, wenn ihm sämtliche Informationen zum zu versichernden Risiko vorliegen und diese aktuell sind. Der Versicherungsnehmer ist daher verpflichtet sämtliche Risikofragen bei Antragsstellung wahrheitsgemäß zu beantworten und das Versicherungsunternehmen unverzüglich über veränderte Umstände zu informieren.