Vertritt die Interessen eines bestimmten Versicherungsunternehmens und ist vertraglich an dieses gebunden. Das Unternehmen beauftragt ihn mit dem Verkauf seiner Produkte. Die Auswahl geeigneter Lösungen ist auf das Angebot der jeweiligen Versicherungskonzerngruppe beschränkt. Die eingeschränkte Produktauswahl und mögliche Vertriebsinteressen der vertretenen Gesellschaft können sich nachteilig auf die Beratung des Kunden auswirken. Aufgrund des schmalen Produktangebots und zunehmend aufgeklärteren Kunden ist die Anzahl von Ausschließlichkeitsvertretern seit vielen Jahren rückläufig.