Von einer Gefahrerhöhung wird gesprochen, wenn sich das Risiko für die Versicherungsgesellschaft nach Abschluss des Versicherungsvertrages in erheblichem Maße erhöht. Insbesondere – aber nicht nur – wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat. Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen und können zu erhöhten Prämien, Ausschlüssen oder zur Kündigung seitens der Versicherungsgesellschaft führen.