Das ehemalige Berufsbild des Versicherungskaufmanns wurde mit der Neuordnung zum 01. August 2006 durch den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ersetzt. Geführt werden darf diese Berufsbezeichnung nach zwei bis dreijähriger Ausbildung in einem Versicherungsunternehmen und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung vor der IHK.