Benennt den vereinbarten Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung bis zum rechtswirksamen Vertragsende. Bei Versicherungsverträgen werden regelmäßig solche Kündigungsfristen in Verbindung mit einem zulässigen Kündigungstermin vereinbart. So sind z.B. Sachversicherungen nach der Mindestvertragslaufzeit häufig mit einer Frist von 3 Monaten zum Hauptfälligkeitstermin kündbar. Die schriftliche Kündigung muss also mindestens 3 Monate vor dem Datum der Hauptfälligkeit bei dem Versicherungsunternehmen eingehen.