Die Beauftragung eines Versicherungsmaklers. Der Maklerauftrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsmakler und seinem Mandanten und legt fest, für welche Sparten der Versicherungsmakler tätig werden soll. Im Zusammenhang mit einem Maklerauftrag wird dem Versicherungsmakler meistens eine Maklervollmacht erteilt.