Bevollmächtigung des Versicherungsmaklers zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Mandanten (z.B. Vertragskündigungen, Änderung von Anschriften, Verhandlungen im Schadensfall etc.). Die Maklervollmacht erleichtert die Interessenvertretung des Mandanten, baut Bürokratie ab und vereinfacht die Zusammenarbeit.