Die im Versicherungsschein genannte Gesellschaft, welche das im Versicherungsvertrag festgelegte Risiko versichert, wird als Risikoträger bezeichnet. Bei Deckungskonzepten von Versicherungsmaklern kommt es gelegentlich vor, dass der Risikoträger ausgetauscht wird, aber die Vertragsbedingungen für den Versicherungsnehmer unverändert bleiben. Ein verantwortungsbewusster Makler kann sich zum Beispiel gezwungen sehen, den Risikoträger für sein Deckungskonzept wechseln, wenn die finanzielle Stärke der Versicherungsgesellschaft nicht mehr gewährleistet ist oder wenn die Gesellschaft bei der Schadensregulierung unzuverlässig wird.