Die Haftpflichtversicherung unterscheidet drei Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei letzteren handelt es sich um Schäden, die das Vermögen eines Dritten betreffen, aber keine Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen. Insbesondere für Berufe, in denen Fehler bei der Beratung, Fristversäumnisse, fehlerhafte Gutachten und ähnliches Fehlverhalten bei Dritten zu großen Vermögensschäden führen können, ist eine korrekte Absicherung dieses Risikos enorm wichtig. Beispiele für diese Berufsgruppen sind Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Steuerberater, Energieberater u.ä.. Eine Berufshaftpflichtversicherung, die das individuelle Vermögensschadenrisiko vollständig absichert, ist für diese Berufsbilder in der Regel existenziell wichtig.