Das Versicherungsvertragsgesetz regelt in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Das VVG wurde ursprünglich im Jahre 1908 verfasst und zum 01.01.2008 grundlegend reformiert. Ziel der Reformierung war die Erhöhung der Transparenz und die Besserstellung des Versicherungsnehmers.